Allgemeine Informationen
Zuwanderungsgesetz
Im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes sind Migrantinnen und Migranten, die nicht genügend Deutsch sprechen, verpflichtet einen Intergrationssprachkurs zu belegen.
Kursziel
Integration von Migranten im Sinne gesellschaftlicher Teilhabe und Chancengleichheit
Integrationssprachkurs
- Deutsch verstehen, schreiben und lesen
- Vertiefung der Deutschkenntnisse
- Kultur und Geschichte Deutschlands
- modernste Lernmethoden
- erfahrene Kursleiter
- Abschluss mit Integrations-Zertifikat
berufsbezogene Deutschsprachförderung gem. §45a AufenthG
- NEU! B2-Kurs für Auszubildende und Beschäftigte
- 400 bzw. 500 Unterrichtseinheiten
- Erwerb der berufsbezogenen Kenntnisse und Kompetenzen der deutschen Sprache, die im Rahmen des GER mit dem Sprachniveau B1/B2/C1 definiert sind
- erfahrene Kursleiter
- Abschluss mit telc-Zertifikat
Unterstützung
Wir unterstützen Sie zusätzlich mit Bewerbungstraining bei der Suche nach Arbeit und helfen Ihnen beim Umgang mit Behörden und Formularen.
