Sprachkurse
Gute Sprachkenntnisse sind die wichtigste Voraussetzung für einen gelungenen Start in einem neuen Land. Dabei hilft Ihnen die Kolping Akademie.
Berufsbezogene Deutschsprachförderung
Basismodul B2
Basismodul B2
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Ziel
Zielgruppe/Voraussetzung
Zielgruppe sind in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer, EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen.
Personen, die bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gemeldet sind:
- arbeitsuchend
- arbeitslos
- ausbildungssuchend
- Asylbewerber / innen mit guter Bleibeperspektive
- Geduldete Personen nach § 60a Absatz 2 Satz 3
Das Jobcenter und die Agentur für Arbeit entscheiden darüber, wer am Basismodul B2 teilnehmen kann oder darf (Teilnahmeberechtigung / Verpflichtung).
In Einzelfällen, bzw. bei den Berufstätigen und denjenigen, die die Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses brauchen, kann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) deren Teilnahme zustimmen.
Weitere Voraussetzungen zur Teilnahme
Durchführung/Dauer
Inhalt
Der Lehrgangsinhalt umfasst gemäß dem Konzept des BAMF:
Kommunikation im Beruf
Wortschatzerweiterung
Anwendung fortgeschrittener Grammatik
Basiswissen über die Arbeitswelt in Deutschland
Arbeitsrecht
Interkulturelles Training
Zertifikat/Abschluss
Beratung und Anmeldung
Die Kolping Akademie
Johannesstraße 11
85049 Ingolstadt
Allgemeines
Die berufsbezogene Sprachförderung richtet sich an Personen mit Migrationshintergrund, welche im Rahmen einer beruflichen Perspektive ihre allgemeinen und/oder berufsbezogenen Deutschkenntnisse verbessern wollen.
Kosten und Förderung
Das Programm wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert.
Wenn Sie bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter ausbildungssuchend, arbeitssuchend oder arbeitslos angemeldet sind, ist die Teilnahme kostenfrei.
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die nicht im Leistungsbezug stehen, zahlen einen Kostenbeitrag pro Unterrichtsstunde.
Fahrtkosten
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bezuschusst die Fahrkosten für Empfänger staatlicher Leistungen, wenn die Wegstrecke zwischen Wohn- und Kursort mehr als 3 km beträgt.