Anmeldung AsA flex

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Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen bei uns einzureichen


Ausgefüllte Antragsformulare (siehe PDF zum Download)
Abschlusszeugnis (Mittel-, Förder- oder Realschule)
aktuelles Berufsschulzeugnis oder aktueller Notenstand
Ausbildungsvertrag

Bei nicht bestandener Zwischen- oder Abschlussprüfung sind folgende Unterlagen erforderlich:
Verlängerung des Ausbildungsvertrages oder Anmeldung zur nächsten Prüfung
Ergebnis der Zwischen- oder Abschlussprüfung (AP Teil 1/AP Teil 2)

Anmeldeunterlagen AsA Flex - Jobcenter
Anmeldeunterlagen AsA Flex - Agentur für Arbeit

Bitte beachten Sie bei der Anmeldung


Bei der Einsendung von Unterlagen per E-Mail bitte persönliche Kontaktdaten angeben (Telefon und E-Mail-Adresse).
Achten Sie auf vollständige Angaben und Unterschriften!
Sollten Sie Leistungen des Jobcenters beziehen wählen Sie unten bitte das Paket “AsA-Anmeldung Jobcenter“ aus. Wenn Sie keine Jobcenterleistungen erhalten, wählen Sie bitte das Paket “AsA-Anmeldung Arbeitsagentur“ aus.
Einreichung der Anmeldeunterlagen per Post oder als PDF per  E-Mail (Fotos der Unterlagen können nicht weiterverarbeitet werden!)
Für die Anmeldung ist ein Termin an ihrem ausgewählten Standort erforderlich. Dazu nehmen wir nach Einreichung der Unterlagen Kontakt mit Ihnen auf.

Wichtige Unterlagen zur Anmeldung

Zur Information


Wir bieten ab sofort auch Sprechstunden an den Berufsschulen in der Region 10 (Eichstätt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Neuburg a. d. Donau, Schrobenhausen und Ingolstadt), spreche Sie ihre Lehrerkräfte an.

Beratung und Informationen

Die Kolping Akademie
Johannesstraße 11
85049 Ingolstadt

Kontakt

Kursziele

AsA vermeidet Ausbildungsabbrüche, verhilft zum Ausbildungserfolg und ist Starthilfe für ein erfolgreiches Berufsleben.

Zielgruppe

Das Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die ohne zusätzliche Unterstützung ihre Ausbildung voraussichtlich nicht erfolgreich abschließen können.

Kosten

Die Teilnahme an AsA ist kostenfrei. Die Kosten für AsA werden bei Bezügen von SGB II vom Jobcenter übernommen, ansonsten werden sie von der Agentur für Arbeit getragen.
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