Finanzierung

Wenn Sie die Voraussetzungen nach dem Zuwanderungsgesetz erfüllen, ist der Sprachkurs für Sie kostenfrei. Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit, unsere Sprachkurse als Selbstzahler zu besuchen.

Für Anmeldungen ab dem 01.07.2016 gilt die Neuregelung des § 9 Abs. 1/1 IntV, d.h. der Kostenbeitrag beträgt 50 Prozent des jeweils geltenden Kostenerstattungssatzes. Demnach müssen sich die Teilnehmer in der Regel mit einem Beitrag von 2,20 Euro pro Unterrichtseinheit an den Kosten für einen Integrationskurs beteiligen.

Die Kursgebühr für Selbstzahler beträgt 440 Euro.

Für EU-Bürger: Kommen Sie mit Ihrem Pass oder Ausweis zu uns in die Sprachenschule und wir beantragen die staatliche Förderung (Zulassung = "Berechtigungsschein") beim "Bundesamt für Migration und Flüchtlinge" (BAMF) für Sie.

Für Nicht-EU-Bürger: Gehen Sie zur Ausländerbehörde Ihrer Kreisstadt (z.B Ingolstadt oder Kelheim). Dort bekommen Sie Ihre Zulassung ("Berechtigungsschein") um die staatliche Förderung zu erhalten.